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Elternmail vom 05.11.21 ergänzt am 07.11.21

Liebe Eltern,
bei meiner Mail vom Freitag (s.u.) ist mir ein Fehler unterlaufen, auf den mich eine Kollegin und ein Vater hingewiesen haben. Bitte beachten Sie folgende Ergänzung:
Vollständig geimpfte und nachweislich genesene Schülerinnen und Schüler werden auch dann nicht in Quarantäne genommen, wenn die Person in der direkten Sitznachbarschaft infiziert ist und einer der beiden keine Maske getragen hat. Eine Quarantäne für die Person in Sitznachbarschaft kann vom Gesundheitsamt aber dennoch ausgesprochen werden, wenn Krankheitssymptome innerhalb von 10 Tagen auftreten.
Aufgrund dieser Regelung, die ich leider zunächst nicht gelesen hatte, ist die Wahrscheinlichkeit einer Quarantäne für Geimpfte und Genesene wesentlich geringer als für die Gruppe der nicht geimpften Schülerinnen und Schüler.
Sehe Sie mir bitte den Fehler nach.
Mit freundlichen Grüßen
M. Göbbels
Liebe Eltern,
seit Dienstag gilt nunmehr, dass unsere Schülerinnen und Schüler am Platz ihre Masken abnehmen dürfen. Diese Entscheidung der Landespolitik, die bereits vor den Herbstferien angekündigt wurde, stößt vielerorts auf Kritik, zumal andere Bundesländer wie Bayern angesichts stark steigender Inzidenzen diesbezüglich eine Rolle rückwärts machen. Wir beobachten, dass viele Schülerinnen und Schüler die Masken aber auch am Platz anbehalten und sind sehr froh über so viel Verantwortungsbewusstsein. Dieses umsichtige Verhalten ist umso höher einzuschätzen, als dass der Mund-Nasen-Schutz nach wie vor eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens mit sich bringt, vor allem, wenn er über Stunden hinweg getragen werden muss. Dass Schülerinnen und Schüler je nach persönlichem Empfinden und der Fähigkeit, dem Lerngeschehen adäquat zu folgen, deshalb auch Gebrauch davon machen, die Maske am Platz abzulegen, ist legitim und sollte nicht zu Spaltungen innerhalb der Lerngruppen führen, indem hier Druck aufgebaut wird. Sicherlich sind auch Mischformen am Platz möglich, bei denen Schülerinnen und Schüler zeitweise die Maske tragen und sie für Maskenpausen ablegen.
Diesbezüglich ist für Sie sicherlich sehr wichtig zu wissen, dass das Gesundheitsamt im Falle einer Infektion zur Verhängung von Quarantänen immer bei der Schule abfragt, in welchem Umfang Masken (medizinische Maske, FFP2-Maske) im Umfeld der infizierten Person im Unterrichtsraum getragen wurden. Nach neuer Rechtslage sind dann folgende Szenarien möglich:
  1. Die/der Sitznachbar/in und die infizierte Person haben permanent eine Maske getragen: Die Maske wird vom Gesundheitsamt als ausreichender Schutz angesehen und es wird keine Quarantäne für die/den Sitznachbar/in verfügt, wenn auch keine Krankheitssymptome festzustellen sind.
  2. Die/der Sitznachbar/in und/oder die infizierte Person haben keine Maske getragen: Das Gesundheitsamt wird in jedem Falle eine Quarantäne für die/den Sitznachbar/in aussprechen. Eine Freitestung ist nach fünf Tagen möglich! 
  3. Die beteiligten Personen (Infizierter und/oder Sitznachbar/in) haben zeitweise eine Maske getragen: Die gängige Praxis des Gesundheitsamtes ist in diesen Fällen bislang so gewesen, dass Zeiten berücksichtigt wurden. Wenn ein Kontakt ohne Maske nur wenige Minuten beinhaltete, wurden ebenfalls keine Quarantänen ausgesprochen. In diesen Fällen scheinen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einen Ermessensspielraum zu haben und wir wissen nicht, wie die Entscheidungen ausfallen.
Sie sollten mit ihren Kindern besprechen, welche Konsequenzen das Tragen bzw. Nichttragen der Maske am Platz mit sich bringen kann und dann eine Entscheidung treffen, wie ihr Kind das dann konkret handhaben wird. Bei der Entscheidung kommt erschwerend hinzu, dass das Tragen von FFP2-Masken bei richtigem Gebrauch sicherlich das Risiko senkt, sich selber anzustecken, aber dafür noch beschwerlicher und einschränkender ist.
Empfehlungen zum Tragen oder Nichttragen von Masken jedweder Art können und wollen wir im Sinne der o.a. Ausführungen nicht geben. Wir appellieren aber an Sie, dass sie Ihre Kinder auch weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesamtsituation anhalten, vor allem auch deshalb, weil ein großer Teil der Schülerschaft noch keinen Impfschutz hat und angesichts der hohen Ansteckungsgefahr der Deltavariante gerade in der kommenden kalten und nassen Jahreszeit mit weiteren Infektionen, auch nach immer häufiger auftretenden Impfdurchbrüchen, zu rechnen ist. Die Zahl der positiven Schnelltests an der Schule war in den Wochen bis zu den Herbstferien kaum der Rede wert, steigt aber seit dieser Woche spürbar an.
Geben Sie Ihren Kindern auch bitte wieder Decken und wärmende Kleidung mit, da wir auch in der kalten Jahreszeit das Lüftungskonzept einhalten werden.
Viele Grüße aus dem Couven

 

Michael Göbbels,
Schulleiter
Tel. 0241-705200

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