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Elternmail 23.04.21

Liebe Eltern,
das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite tritt ab heute in Kraft. Die Auswirkungen für die Schulen wurden gestern Abend noch in einer Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW an uns kommuniziert ([22.04.2021] Informationen zum Schulbetrieb ab 26. April 2021 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Folgende wichtige Fakten aus der Mail sind für uns von Bedeutung:
  1. Der Schulbetrieb findet bis auf Weiteres für die Jahrgänge 5 – EF nur im Wechselunterricht statt.
  2. Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist auch der Wechselunterricht untersagt und der komplette Unterricht findet für die Jahrgänge 5-EF dann wieder auf Distanz statt. Die Festlegung, ob und wann in einer Kommune der Wechselunterricht ausgesetzt wird, wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) getroffen. Laut Mail soll das MAGS über die Homepage darüber informieren, welche Kommunen betroffen sind. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Mail konnten wir allerdings noch keine Eintragungen auf der betreffenden Homepage (www.mags.nrw.de) entdecken.
    • Der heutige Inzidenzwert für die Städteregion Aachen liegt bei 176 – wir müssen also damit rechnen, dass wir im Verlauf der nächsten Woche wieder auf den Distanzunterricht umsteigen müssen. Sollte das der Fall sein, werden wir Sie frühestmöglich informieren. Der Unterricht findet dann wieder mit der gesamten Lerngruppe gemäß Stundenplan über Teams statt.
  3. Für die Q1 und natürlich die Abiturprüfungen bleibt der Präsenzunterricht in jedem Fall erhalten!
  4. Wichtig und neu: Latein, Französisch und die WPII-Fächer dürfen im Wechselunterricht wieder in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden. Die Gruppeneinteilung durch die Klassenleitungen für die Wechselgruppen bleibt generell bestehen.
Unabhängig von der o.a. Mail hat es gestern auch noch einen Erlass zu den Klassenarbeiten in der Sek I gegeben. Hier heißt es, dass in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten” zu erbringen ist. Damit wird nunmehr auch die zweite verpflichtende Klassenarbeit für das zweite Halbjahr gestrichen. Das nimmt für Sie und die Schülerinnen und Schüler sicherlich Druck, führt aber auch dazu, dass die Leistungsbeurteilung für die Kolleginnen und Kollegen schwieriger wird und auch die Möglichkeiten für Ihre Kinder, erlerntes Wissen unter Beweis zu stellen.
Vor allem, wenn wir wieder in den Distanzunterricht müssen, wissen wir nicht, ob und wann überhaupt noch Klassenarbeiten geschrieben werden können. Hier liegt die Verantwortung bei den einzelnen FachlehrerInnen. Von Schulleitungsseite aus haben wir diesbezügliches Handeln unter die Prämisse gestellt, dass das pädagogische Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Gleichwohl bedeutet das keinesfalls, dass wir auf Leistungsüberprüfung verzichten können. Im Gegenteil müssen die Kolleginnen und Kollegen besonders sorgfältig und kreativ mit der Leistungsmessung umgehen, um feststellen zu können, ob Lernziele erreicht wurden. Eine besonders enge Beratung hinsichtlich weiterer Lernbiographien ist eng damit verbunden.
Diesbezüglich ist auch die aktive Teilnahme am Distanzunterricht bzw. das Bearbeiten der Aufgaben für die Gruppen, die im Wechselunterricht zuhause arbeiten, eklatant wichtig. Diese Formen des Unterrichts sind nach Erlasslage zu beurteilen und je nach zukünftiger Pandemielage stellen sie u.U. die einzige Basis für Leistungsbeurteilung dar, die wir im laufenden Schuljahr noch haben. Wenn keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden können und auch die Mitarbeit im Unterricht nicht vorhanden ist, kann das Klassenziel nicht erreicht werden. Entgegen vereinzelter Gerüchte ist am Ende des Schuljahres nicht jedes Kind automatisch versetzt.
Die momentane Erlasslage hinsichtlich der Klassenarbeiten gilt zurzeit nicht für die EF. Die o.a. Hinweise gelten natürlich aber auch für diese Stufe. Da am Ende der EF der Mittlere Schulabschluss erreicht wird, sind hier natürlich auch besondere Maßstäbe anzulegen. Hier hoffen wir auf möglichst rasche Präzisierung durch das Ministerium bzw. die Bezirksregierung.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bieten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Anmeldungen hierzu bitte an Frau Reichel (reic@couven.de). Auch die Übermittagsbetreuung (Mo – Do 13.15 – 15.30 Uhr) findet statt. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt (shbj@couven.de).
Auch wenn die Situation für alle zermürbend ist, möchten wir Sie herzlich bitten, die Situation und die möglichen Konsequenzen mit Ihren Kindern noch einmal zu besprechen und diese zur sorgfältigen Mitarbeit im Distanzunterricht anzuhalten. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen auf Besserung der Situation

 

Michael Göbbels,
Schulleiter
Tel. 0241-705200

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