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Mail an Eltern Kollegium und Schülerschaft – Maskenpflicht im Unterricht an den Sitzplätzen ab 01.09.20 aufgehoben

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab morgen endet die Verpflichtung, auch im Unterricht während des Sitzens die Maske tragen zu müssen. Die Ankündigung hierzu wurde am Donnerstag von unserem Ministerpräsidenten A. Laschet in einer Pressekonferenz verkündet und zwischenzeitlich auch durch einen Erlass des Ministeriums bestätigt. Noch am Freitag waren wir davon ausgegangen, dass wir über einen Schulkonferenzbeschluss eine weitere Maskenverpflichtung auch im Unterricht für das Couven Gymnasium herbeiführen können, wenn die Mehrheit der Eltern bzw. SuS und des Kollegiums eine solche Maßnahme befürwortet. Mittlerweile wissen wir auch, dass nach den Rückmeldungen der einzelnen Gremien sich die überwiegende Mehrheit der am Schulleben des Couven Gymnasiums Beteiliigten eine solche Vorgehensweise wünscht. Nach Rücksprache mit der juristischen Abteilung der Bezirksregierung Köln, unserer Dienstaufsichtsbehörde, wissen wir jedoch, dass eine Verpflichtung durch die Schule rechtlich nicht haltbar ist. Die Schulkonferenz darf sich mit einem entsprechenden Beschluss nicht über einen Erlass des Landes hinwegsetzen.
Dennoch wollen wir das deutliche Votum der Schulgemeinde unterstützen und empfehlen deshalb dringend das Tragen der Maske auch im Unterricht, weil wir überzeugt davon sind, dass hierdurch der bestmögliche Infektionsschutz gewährleistet ist. Nach wie vor sind wir nicht in der Lage, die Mindestabstände in den Unterrichtsräumen einzuhalten und die Verringerung der Lerngruppen, die hierzu notwendig wäre, ist nicht möglich, ohne den Unterrichtsstoff zu minimieren. Eine solche Maßnahme wird im Übrigen auch vom Ministerium nicht geplant.
Ein weiterer sehr wichtiger Grund für das Tragen der Masken im Unterricht wurde in der vergangenen Woche von Prof. König (Virologe der Uniklinik Köln) in WDR 5 geäußert:
„Wenn nämlich die Schüler und Lehrer diese Hygieneregeln und die Maskenpflicht befolgen, dann ist nur der Schüler in Isolierung zu nehmen, also in Quarantäne zu schicken, der betroffen ist und nicht die ganze Klasse oder gar die ganze Schule, weil durch das Tragen der Maske die anderen zu einer Risikoperson der Kategorie 3 geworden sind. Ohne Maske wären sie Kategorie 1 und müssten dann alle in Quarantäne die Kontakt gehabt haben.“
In der Mediathek als Podcast verfügbar:
Auch ist zu befürchten, dass bei einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern ohne Maske im Unterricht die Anzahl derjenigen Kolleginnen und Kollegen ansteigen wird, die relevante Vorerkrankungen haben und deshalb ein Attest zur Befreiung vom Präsenzunterricht erhalten werden. Zurzeit sind alle Kolleginnen und Kollegen im Präsenzunterricht, hauptsächlich weil sie sich durch die Maskenverpflichtung im Unterricht besser geschützt fühlen.
Die Schülerinnen und Schüler der SV haben uns außerdem noch einmal auf das Solidaritätsprinzip hingewiesen. Gerade für die Mitschülerinnen und Mitschüler mit relevanten Vorerkrankungen befürchten sie, dass diese den Präsenzunterricht nicht mehr besuchen können, wenn eine größere Anzahl in den Lerngruppen ohne Maske sitzt.
Deshalb plädieren wir zum Ende dieses Schreibens noch einmal ganz deutlich an alle, auch weiterhin im Unterricht die Maske möglichst zu tragen, auch wenn es in vielen Situationen sicherlich hinderlich ist.
Der Mail beigefügt ist ein Schaubild mit Handlungsanweisungen im Falle von Erkältungssymptomen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam

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